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Förderung des behinderten Menschen
Im Berufsbildungsbereich soll der behinderte Mensch
so gefördert werden, dass er spätestens nach der Teilnahme in der
Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer
Arbeitsleistung zu erbringen.
Weiterhin soll geklärt werden, ob
1. Die Teilnahme an einer anderen oder
weiterführenden berufsfördernden
Bildungsmaßnahme oder
2. eine Wiederholung der Maßnahme im
Berufsbildungsbereich oder
3. eine Beschäftigung im Arbeitsbereich der
Werkstatt oder auf dem allgem. Arbeitsmarkt
einschl. einem Integrationsprojekt möglich
erscheint.

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Aufgabengebiete
Bereich Arbeit
Berufsbezogene Bildung erfolgt in versch. Tätig-keitsfeldern. Im
Grundkurs werden Fertigkeiten und Grundkenntnisse
versch. Arbeitsabläufe vermittelt, sowie Umgang mit verschiedenen
Werkstoffen, Werkzeugen und unterschiedlichen Arbeitsaufträgen.
Der Aufbaukurs dient
dem Training von Fertig-keiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbe-sondere
auch dem Umgang mit Maschinen.
Bereich Soziales
Die Förderung des Selbstwertgefühles
des behinderten Menschen und die Entwicklung des Sozial- und Arbeitsverhaltens
stehen im Mittel-punkt. Individuelle Eignungen
und Neigungen sollen ermittelt werden. Im Aufbaukurs soll
das Training vermehrter Ausdauer und Belastung an unterschiedlichen
Arbeitsplätzen Vorrang haben.
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