Berufsbildungsbereich
 

Förderung des behinderten Menschen

Im Berufsbildungsbereich soll der behinderte Mensch so gefördert werden, dass er spätestens nach der Teilnahme in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.

Weiterhin soll geklärt werden, ob
1. Die Teilnahme an einer anderen oder
    weiterführenden berufsfördernden
    Bildungsmaßnahme oder
2. eine Wiederholung der Maßnahme im
    Berufsbildungsbereich oder
3. eine Beschäftigung im Arbeitsbereich der
    Werkstatt oder auf dem allgem. Arbeitsmarkt
    einschl. einem Integrationsprojekt möglich
    erscheint.

Berufsbildungsbereich

Aufgabengebiete

Bereich Arbeit
Berufsbezogene Bildung erfolgt in versch. Tätig-keitsfeldern. Im Grundkurs werden Fertigkeiten und Grundkenntnisse versch. Arbeitsabläufe vermittelt, sowie Umgang mit verschiedenen Werkstoffen, Werkzeugen und unterschiedlichen Arbeitsaufträgen.

Der Aufbaukurs dient dem Training von Fertig-keiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbe-sondere auch dem Umgang mit Maschinen.

Bereich Soziales
Die Förderung des Selbstwertgefühles des behinderten Menschen und die Entwicklung des Sozial- und Arbeitsverhaltens stehen im Mittel-punkt. Individuelle Eignungen und Neigungen sollen ermittelt werden. Im Aufbaukurs soll das Training vermehrter Ausdauer und Belastung an unterschiedlichen Arbeitsplätzen Vorrang haben.